Schreberrebellen e.V.

Gemeinsam für Natur und Kleingärten in Hamburg

Befragung von Kleingärtnern endgültig gescheitert!

  • Befragung in Kleingärten endgültig gescheitert.
  • Das Eingreifen der Schreberrebellen war erfolgreich.
  • Sielmann: Fragebögen müssen sofort ausnahmslos und vollständig vernichtet werden!
  • LGH sagt „Entschuldigung“.
  • Vereine bleiben anscheinend auf Kosten für die widerrechtliche Befragungsaktion sitzen.

Glaubt man einem Schreiben des „Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg“ (LGH), das dieser am 04. März 2019 an die Vorstände der Kleingartenvereine geschickt hat, dann ist die umstrittene Zwangs-Fragebogenaktion von Umweltbehörde (BUE) und LGH endgültig gescheitert.

Die Kritik der Schreberrebellen war berechtigt – und erfolgreich!

Die Schreberrebellen hatten die Aktion gleich nach deren Bekanntwerden als Ausforschung ohne Rechtsgrundlage und einen erheblichen Verstoß gegen den Datenschutz kritisiert. Da BUE und LGH trotz Kritik auch von Seiten des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nicht einlenkten, hat sich der Schreberrebellen e.V. Ende Januar gemeinsam mit sieben Kleingartenvereinen in einer Petition an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft gewendet. Darin wurde von der BUE die Einstellung der Aktion gefordert und eine Klage in Aussicht gestellt.

Die BUE äußert sich bisher nicht dazu. Offenbar haben die Schreberrebellen mit ihrer Kritik aber voll ins Schwarze getroffen, sodass der LGH nun umgehend einlenken musste. In einem Schreiben vom 4. März informiert der LGH-Vorsitzende Dirk Sielmann die Vorsitzenden der Gartenvereine über den sofortigen Abbruch der Aktion. Damit nicht genug: Alle bisher ausgefüllten Fragebögen müssen sofort, ausnahmslos und „unter Wahrung des Datenschutzes“ vernichtet werden.

Noch vor kurzem hatte der LGH jegliche datenschutzrechtlichen Bedenken in den Wind gestreut und die Erhebung mit großer Vehemenz als rechtmäßig und unbedingt notwendig bezeichnet. In dem aktuellen Schreiben schlägt der LGH nun ganz andere, sanfte Töne an, entschuldigt sich, versucht die Sache noch irgendwie zu retten.

Der überhastete Abbruch der Aktion bestätigt die Überzeugung, dass die Initiatoren mit der Aktion eklatant gegen geltendes Recht verstoßen haben. Die Schreberrebellen freuen sich mit allen demokratisch denkenden Gartenfreunden über diesen Erfolg. Er zeigt, dass es sich lohnt, sich gegen eine unrechtmäßige Behandlung gerade zu machen.

An der bisherigen Berichterstattung hat uns betrübt, dass man versucht hat, uns als Umweltsünder darzustellen, was nun überhaupt nicht den Tatsachen entspricht. Nur weil eine Aktion unter dem Deckmantel des Umweltschutzes betrieben wird, heißt nicht, dass sie auch wirklich diesem Zweck dient. Wenn eine solche Aktion ganz offensichtlich demokratische Prinzipien aushebelt und Grundrechte von Menschen mit Füßen tritt, dann ist es eine Bürgerpflicht, darauf aufmerksam zu machen und dagegen anzugehen.

Das eigentliche Problem ist der Verband selbst

Wir Schreberrebellen stehen konsequent für umweltgerechtes Handeln. Selbstverständlich verurteilen wir das Einleiten von Schwarzwasser ins Erdreich auf das Schärfste. Aber wir wissen, dass sich dieses Problem nicht mit einem Fragebogen lösen lässt. Die ganze Befragungsaktion ist in der Tat eine ganz große Heuchelei: Denn es ist der LGH selbst, der eine ursächliche Lösung des Abwasserproblems seit Jahrzehnten konsequent verhindert.

Ein erster Schritt, um eine echte Ursachenbekämpfung zu betreiben, würde beispielsweise darin bestehen, sich endlich nicht mehr gegen dichte Abwassertanks zu sperren. Diese gehören in anderen Städten und Bundesländern zum Standard und stehen vollkommen im Einklang mit dem Bundeskleingartengesetz. Das wäre ein sinnvoller, vorwärts gewandter Ansatz.

Lösungen aber aktiv zu verhindern und die davon Betroffenen dann auch noch öffentlich dafür an den Pranger zu stellen, ist nach unserer Auffassung eine geradezu destruktive Politik und stellt eine Behandlung der Mitglieder dar, die einem Dachverband nicht zur Ehre gereicht.

Neue Befragung „auf freiwilliger Basis“ …?

Der LGH plant nun, die Befragung in einer „Light-Version“ ohne die BUE durchzuführen – auf vollkommen freiwilliger Basis. Konsequenzen, wenn der Bogen nicht ausgefüllt wird? Keine.

Dabei fließt teures Geld aus Mitgliedsbeiträgen in Rechtsberatung und eine von einem SPD-Parteikollegen Sielmanns geführte Beteiligungsgesellschaft. Aber wofür? Was soll eine derart unverbindliche Aktion bringen? Das Ganze wirkt wie der unbeholfene Versuch, angesichts des Scheiterns der „richtigen“ Befragung noch irgendwie das Gesicht zu wahren.

Allerdings wird auch dieser Versuch wieder teuer erkauft: Indem er sich über die Verbandszeitschrift „Gartenfreund“ nun direkt an die Pächter der Vereine wendet, zu denen er keinerlei Rechtsbeziehung hat, übergeht der Verband kurzerhand die Vorstände, die für diese Pächter eigentlich zuständig sind. Ob sich die ehrenamtlich tätigen Vorstände über diese neuerliche Entmündigung freuen?

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