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Dichtheits-Nachweis

von Abwasseranlagen in Kleingärten

Hintergrund

Abwässer dürfen nur durch dichte Leitungen gehen und müssen in einem dichten Tank oder einer dichten Sammelgrube gesammelt werden.

Die Dichtheit muss gegenüber der „Behörde für Umwelt und Energie“ (BUE, oft einfach „Umweltbehörde“ genannt) nachgewiesen werden. Dies ist in §17b Hamburgisches Abwassergesetz festgelegt. Für bestehende Abwasseranlagen musste dieser Nachweis bis spätestens 2020 erfolgen. Wegen Corona wurde das aber wohl recht kulant gehandhabt.

So funktioniert es mit dem Dichtheitsnachweis

Der Nachweis geschieht, indem eine zertifizierte (!) Firma das Abwassersystem auf Dichtheit prüft und anschließend den „Vordruck P“ ausfüllt. Die Kosten liegen bei ein paar Hundert Euro. All diese Informationen sowie eine Liste der zertifizierten Betriebe finden sich auf den Seiten der Umweltbehörde.

Den ausgefüllten Vordruck sendet man dann an die „Umweltbehörde“ BUKEA (ehemals BUE):

Behörde für Umwelt und Energie, Wasser, Abwasser und Geologie
Abwasserwirtschaft -W 21-
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

Man kann den ausgefüllten Vordruck auch per E-Mail an die Behörde senden: dichtheitsnachweise@bue.hamburg.de

Vordruck P der BUE

Abb. 1: „Vordruck P“ der Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

Wichtig:

  • Der prüfende Betrieb muss für die „Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit“ zertifiziert sein.
  • Die BUE erkennt nur Betriebe an, die von bestimmten Stellen zertifiziert worden sind. Diese Betriebe dürfen ein  bestimmtes Logo tragen: Ein großes Z mit einem kleinen Hamburg-Logo in der Mitte mit der Aufschrift „Anerkannter Fachbetrieb Grundstücksentwässerung“.

Wie findet die Prüfung statt?

Schäden werden mit einer Kamera gesucht. Nur in Wasserschutzgebieten muss die Dichtheitsprüfung mittels Wasser- oder Luftdruck erfolgen! Dabei wird das System vollgepumpt und dann dicht verschlossen. Ein sinkender Luftdruck  bzw. eine sinkende Wassersäule weisen auf Undichtigkeiten hin: Je höher der „Schwund“, desto größer das Ausmaß der „Löcher“.

Was ist, wenn Undichtigkeiten festgestellt werden?

Dann muss es saniert werden. Kleinere Leckagen in Leitungen können mit einem speziellen Mörtel ausgebessert werden, teilweise sogar durch ferngesteuerte „Roboter“ mit Kamera. Die Grube bzw. der Tank kann mit einer Harzschicht von innen versiegelt werden. Anschließend wir die Dichtheitsprüfung wiederholt.

  • Achtung: Bei nur sehr geringen Schäden („Stufe III“) gilt die Anlage als dicht!
  • Werden mittelschwere Schäden festgestellt („Stufe II“), dann kriegt man Zeit, diese zu beheben und muss den ersten erfolgreichen Dichtheitsnachweis spätestens 2025 erbringen!
  • Bei schweren Schäden („Stufe I“) muss die Sanierung sofort erfolgen oder die Anlage stillgelegt werden.

Bis wann muss ich die Dichtheit (erstmals) nachweisen?

Für bereits bestehende Anlagen „sind die Dichtheitsnachweise bis zu den in der Tabelle „Fristen und Prüfarten für bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen“ genannten Nachweisfristen und Zeitspannen zu erbringen. Dies beinhaltet auch die Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb dieser Nachweisfristen und Zeitspannen.“ (https://www.hamburg.de/abwasserleitung/)

  • Außerhalb von Wasserschutzgebieten also bis 2020.
  • Innerhalb von Wasserschutzgebieten unmittelbar.

Wann (in welchen zeitlichen Abständen) muss ich die Dichtheit dann erneut nachweisen?

  • Außerhalb von Wasserschutzgebieten: innerhalb von 25 Jahren
  • Innerhalb von Wasserschutzgebieten Zone I: innerhalb von 10 Jahren
  • Innerhalb von Wasserschutzgebieten Zone II: innerhalb von 5 Jahren

(siehe https://www.hamburg.de/contentblob/4324868/7767cf5741409c4571fb66b48909bb90/data/dichtheitsnachweise-fristen.pdf)


Der Dichtheitsnachweis ist eine wichtige und unterstützenswerte Sache, die dem Umweltschutz dient und die zudem auf maßvolle und bürgerfreundliche Weise gesetzlich umgesetzt wurde.

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