Immer, wenn man denkt, es geht nicht mehr … kommen von irgendwo noch ein paar hunderttausend in Scheinchen daher!
Erst im November vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Wandsbek festgestellt, dass sich der Hamburger Kleingärtnerdachverband „Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. “ (LGH) in den Jahren 2002 bis 2011 an 624.000 Euro Mitgliedsbeiträgen zu Unrecht bereichert hatte. (Es ging um die so genannten öffentlich-rechtlichen Lasten, das sind Kosten, die die Stadtreinigung teilweise dort berechnet, wo Vereinsflächen an öffentliche Straßen und Wege grenzen.)
Nun kommt möglicherweise der nächste Hammer:
Hat der LGH auch danach, in den Jahren 2012 bis 2020, zu viel Geld von seinen Mitgliedern genommen? Eine Abrechnung haben diese ja nie bekommen.
Aus einer Senatsanfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch (Linke) gehen nun endlich die Summen hervor, die die Stadtreinigung dem LGH in Rechnung gestellt hat. Dies sind:
- 2020: 105.397,32 Euro
- 2019: 104.454,22 Euro
- 2018: 93.093,52 Euro
- 2017: 102.460,44 Euro
- 2016: 94.509,00 Euro
- 2015: 85.955,39 Euro
- 2014: 87.038,04 Euro
- 2013: 86.600,64 Euro
- 2012: 110.185,92 Euro
Es ergibt sich eine Summe von 869.694,97 Euro.
Diesen Betrag hat die Stadtreinigung also vom LGH kassiert.
Und was hat der LGH von seinen Mitgliedern kassiert?
Wir rechnen nach:
Die Pauschalen: 2012 hatten die Vereine zunächst 2,90 Euro pro Parzelle an den LGH zu überweisen. Dieser Betrag wurde 2013 auf 3,70 Euro erhöht. 2018 kam dann die nächste Erhöhung auf 4,00 Euro.
Die Anzahl der Parzellen: Sie lag am 31.12.2010 bei 34.799, am 31.12.2015 bei 34.734 und am 1. Januar 2020 bei 34.504. Es ist ein leichter Abwärtstrend zu verzeichnen. Der Wert aus dem Jahr 2015 dürfte in etwa den Mittelwert darstellen, weswegen wir ihn zugrunde legen.
Um herauszukriegen, was die Mitglider an den LGH gezahlt haben, ist nur die folgende einfache Rechnung nötig:
Höhe der Pauschale x Anzahl der Parzellen = Höhe der Mitgliederzahlung an den LGH
Daraus ergibt sich:
- 2020: 4,00 Euro x 34.734 = 138.936,00 Euro
Huch! Das sind ja allein in 2020 schon 33.000 Euro mehr als der LGH an die Stadtreinigung zahlen musste (s.o.).
Rechnet man dies für die Jahre 2012-2020 aus, dann ergibt sich ein Differenzbetrag von etwa 290.000,00 Euro!
So viel Geld könnte der LGH mehr von seinen Mitgliedern erhalten haben als er für die Bezahlung der öffentlich-rechtlichen Lasten brauchte.
Es ergeben sich Fragen:
- Hat sich der LGH erneut ungerechtfertigt bereichert?
- Wenn ja: Sind mögliche Rückforderungen jetzt wieder verjährt?
- Wenn ja: Wird der LGH auch dieses Geld wieder behalten und es nicht an die geprellten Mitglieder zurückzahlen?
- Wenn ja: Haben die Revisoren / der Kontrollausschuss Alarm geschlagen?
- Wenn nein: Warum nicht?
- Lassen sich die Kleingärtner alles gefallen?
Wir hoffen sehr, dass hier nur ein „Irrtum“ vorliegt und alles seinen richtigen Gang geht. Aber das haben die Kleingärtner bei den 624.000 Euro, um die ihr Verband sie geprellt hat, auch gedacht. Sie wurden schnell eines Besseren belehrt. Das Urteil des Amtgsgerichts Wandsbek spricht Bände.
In Hamburg wundert einen indes leider gar nichts mehr. Darauf hinweisen, das muss man aber. Denn an dieser wie an vielen anderen Stellen zeigt sich, wie das Kleingartenwesen in Hamburg systematisch vor die Wand gefahren wird.