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Schreberrebellen e.V.

Gemeinsam für Natur und Kleingärten in Hamburg

Kleingartenentwicklungsplan

Hamburg: Bedeutung der Kleingärten für Stadt und Umwelt

Hamburg beherbergt etwa 33.500 Kleingartenparzellen, die nicht nur für die rund 43.000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ein Stück Lebensqualität darstellen, sondern auch eine wichtige städtebauliche und ökologische Rolle spielen. Sie sind ökologische Ausgleichsräume, stellen der Luftaustausch in der Stadt sicher und tragen damit zu einer verbesserten Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrer Stadt bei.

Die hohe Nachfrage nach den Parzellen, welche sich in langen Wartelisten bei den Vereinen widerspiegelt, verdeutlicht ihre Wichtigkeit für die Stadtbewohner. Die Gesamtfläche der Parzellen ist etwa siebenmal so groß wie Hamburgs größter Park, der Altonaer Volkspark, und hat eine wesentliche Bedeutung für das Stadtklima sowie die Tier- und Pflanzenwelt. Schrebergärten als Grünflächen in der Nachbarschaft dürfen von den Behörden nicht nur als Bauerwartungsland für zukünftigen Wohnungsbau oder Verbesserung der Infrastruktur (z.B. Schulen) betrachtet werden.

Aktuell sind die Kleingärten in der Stadt nicht systematisch erfasst. Eine angemessene Betrachtung und Bewertung der Parzellen, um deren sozialen, städtebaulichen und ökologischen Wert zu erkennen ist für die Zukunft unerlässlich.

Die Partei DIE LINKE fordert daher einen langfristigen Entwicklungsplan für die Kleingartenflächen, der bis ins Jahr 2045 reichen soll. Dieser Plan soll nicht nur den Erhalt und Schutz der bestehenden Parzellen sicherstellen, sondern auch die Schaffung neuer Anlagen und alternativer Gartenformen wie Gemeinschafts- oder Stadtteilgärten fördern. Mitte März 2024 wurde über den Antrag der Linken in der Bürgerschaft beraten, jedoch stimmten SPD, Grüne und CDU dagegen.

DIE LINKE will das Thema dennoch weiter verfolgen, da Lücken in der Argumentation der rot-grünen Koalition gesehen werden. Kritisiert wird , dass die Bürgerschaft den Auftrag zum Nahrungsmittelanbau gemäß Bundes-Kleingartengesetz in Frage stellt und die Gärten lediglich auf ihren Erholungswert reduziert.

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) unterstützt seit Jahren die Forderung nach verbindlichen Kleingartenentwicklungsplänen, insbesondere in städtischen Ballungsräumen, und wird sich weiterhin für die Rechts- und Planungssicherheit der Hamburger Kleingärtner einsetzen.