Schreberrebellen e.V.

Gemeinsam für Natur und Kleingärten in Hamburg

Kleingärten in Hamburg – ein Überblick

Wie viele Kleingärten gibt es in Hamburg?

In der Hansestadt Hamburg gibt es derzeit (Stand 2020) um die 39.000 Kleingärten in ca. 320 Gartenkolonien.

Wer verfügt über die Flächen?

Die meisten Hamburger Vereine (ca. 311) sind Mitglied im Dachverband „Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.“ (LGH), andere gehören zur „Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V.“.

Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg (LGH)

Der LGH pachtet Flächen von der Stadt Hamburg und fungiert als Zwischenpächter für die ihm angeschlossenen etwa 311 Gartenvereine. Aufgrund der widersprüchlichen Doppelrolle als Verpächter und angedachter Interessenvertreter der ihm angeschlossenen Vereine steht der LGH immer wieder in der Kritik. So wurden und werden in den letzten Jahren immer mehr Vereine für Bauvorhaben der Stadt geräumt, ohne dass darüber ein Diskurs geführt wurde oder wird. Die so genannten „Sanierungskündigungen“ und die „Nachverdichtung im Bestand“ zielen darauf ab, vorhandene  Gartenflächen zu verkleinern und in Bauland umzuwandeln.

Diese etwa 311 Mitgliedsvereine des LGH sind in neun Bezirksgruppen (Eimsbüttel, Mitte, Nord, Wandsbek, Bramfeld, Bergedorf, Wilhelmsburg, Harburg, Altona) zusammengefasst. Jeder Verein hat im Schnitt 110 Parzellen. Jede dieser Parzellen hat eine/n Pächter/in. Außerdem gibt es noch Fördermitglieder, sodass alle 311 Mitgliedsvereine insgesamt über etwa 43.000 Mitglieder verfügen. Zusammen bewirtschaften sie eine Fläche von mehr als 1.400 Hektar (14 Mio. qm).

Bahn-Landwirtschaft Hamburg

Etwas anders ist die Lage bei den Gärten der Bahn-Landwirtschaft: „Als einstmals größter Grundeigentümer war die Deutsche Bundesbahn und sind jetzt die Deutsche Bahn AG und das Bundeseisenbahnvermögen als deren Nachfolgeorganisationen im Besitz vieler Flächen, die sie selbst nicht benötigen, die sich aber nicht oder nur schlecht für andere Zwecke eignen.“ (http://www.blw-aktuell.de) Die Bahn-Landwirtschaft Hamburg hat etwa 4.200 Mitglieder, die knapp 300 Hektar (3 Mio. qm) Fläche bewirtschaften.

Kleingärten: Die größte Grünfläche der Stadt

Die Hamburger Schrebergärten bilden mit zusammen über 17 Mio. qm die mit Abstand größte Grünfläche der Stadt! Die Artenvielfalt und Vielfalt der Lebensräume in Kleingärten ist enorm hoch. Die Schreber leisten damit nicht nur einen Beitrag zur Landschaftspflege, zu gesunder Atemluft und einem erträglichen Stadtklima, sondern sie sichern auch vielen heimischen Tieren einen Lebensraum mitten in der Großstadt.

Wo in Hamburg gibt es Kleingärten?

Eine erstklassige Übersicht bietet unsere interaktive Karte aller Kleingärten in Hamburg. Achtung: Derzeit (Juli 2020) befindet sich die Karte im Aufbau.

Einen Kleingarten pachten: Wie komme ich an eine Parzelle?

Um selbst einen Kleingarten zu pachten, wenden Sie sich an einen Gartenverein in Ihrer Nähe. Der Vorstand wird Sie einladen und Sie auf die Anwärterliste nehmen, wenn er davon ausgeht, dass Sie in den Verein passen und in der Lage sind, eine Parzelle zu bewirtschaften. Sowie eine Parzelle frei wird und Sie an der Reihe sind, wird sich der Vorstand an Sie wenden und Ihnen die freigewordene Parzelle anbieten.

Für die Aufbauten (Laube) und den Pflanzen-Aufwuchs der Parzelle (Obstbäume etc.) zahlen Sie einen Betrag an den Verein bzw. den Vorpächter. Diese gehen damit in Ihr Eigentum über. Die Wertermittlung erfolgt nach festgelegten Richtlinien durch die WertemittlerInnen des jeweiligen Vereins. Sowohl der Vorpächter als auch der neue Pächter erhalten eine Kopie des Wertermittlungs-Gutachtens.

Was kostet ein Kleingarten?

Zunächst sind da die einmaligen Kosten für den Erwerb der Laube und des pflanzlichen Aufwuchses. Je nach Bauart, Errichtungsdatum und Erhaltungszustand der Laube sowie Anzahl und Qualität des Pflanzen ist hier ein Betrag zwischen 200 und 10.000 Euro fällig. Genauere Informationen liefert ein Blick in die Richtlinien für die Wertermittlung. Im Schnitt sind etwa 1.000 Euro „Ablöse“ für eine Parzelle fällig.

Dazu kommen die jährliche Pacht (Höhe abhängig von der Größe der Parzelle), der Mitgliedsbeitrag des Vereins (evtl. plus eine einmalige Aufnahmegebühr) sowie Wasser- und Stromgeld. Auf das Jahr gerechnet betragen diese regelmäßigen Kosten für das Halten eines Kleingartens insgesamt etwa 300-600 Euro. Damit ist ein Kleingarten auch für Geringverdiener erschwinglich.

Sinnvoll wie verpflichtend ist auch der Abschluss einer grundlegenden Gebäudeversicherung für die Laube für Feuer, Einbruch und Diebstahl. Hier wird vom Dachverband eine Kontingentversicherung angeboten. Ein Preis- und vor allem Leistungsvergleich kann sich aber lohnen. Selbstverständlich können Sie Ihren Versicherer frei wählen und müssen nicht den Versicherer wählen, der Ihnen vom Verband „vorgegeben“ wird.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitglied eines Kleingartenvereins? 

Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Satzung des Kleingartenvereins und dem abgeschlossenen Pachtvertrag. Eine übergeordnete Rechtsgrundlage für das Kleingartenwesen bildet das Bundeskleingartengesetz (BKleingG).

Zu den Rechten gehören die Nutzung der gepachteten Parzelle mit Familie und Freunden und die Wahrnehmung der Mitgliedsrechte des Vereins, z.B. Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung in allen wichtigen Fragen des Vereinslebens oder bei der Wahl der Vorstandsmitglieder.

Zu den Pflichten gehört neben der Zahlung von Mitgliedsbeitrag und Pacht – sowie ggf. auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Umlagen – das Ableisten einiger Stunden Gemeinschaftsarbeit, in der Regel an zwei Terminen im Sommerhalbjahr. Außerdem gibt es gewisse Vorgaben, was die Bewirtschaftung des Gartens oder das Schneiden der Hecken angeht. Letzteres ist von Verein zu Verein unterschiedlich geregelt, da sich prinzipiell jeder Verein seine eigene Satzung und Gartenordnung geben kann.

Die Kündigung des Kleingartens

Hier gilt es, unterschiedliche Fälle zu unterscheiden:

  1. Sie kündigen Ihre Kleingarten-Parzelle.
  2. Der Verein (vertreten durch den Vorstand) kündigt Ihnen Ihre Parzelle.
  3. Der Dachverband (als Generalpächter) kündigt ihrem Verein die Fläche.
  4. Der Flächeneigentümer kündigt dem Dachverband (als Generalpächter) die Fläche.

Einzelheiten zur Kündigung des Pachtvertrags sind demnächst hier zu finden.

Weitere Informationen zum Anpachten eines Kleingartens und zu der Frage, was Sie als angehende/r Kleingärtner/in mitbringen sollten, damit Sie Freude an Ihrem Schrebergarten haben, finden Sie hier.

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